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Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die EU-Staaten muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden. Zudem machte das europäische Höchstgericht in dem Urteil vom Dienstag deutlich, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU gegen EU-Recht verstoße, sofern keine terroristische Bedrohung bestehe (Rechtssache C-817/19). Die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) sieht vor, dass Fluggastdaten bei der Überschreitung einer EU-Außengrenze in großer Zahl systematisch verarbeitet werden. So solle…