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Zinsen, Dividende, realisierte Kursgewinne: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt werden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen obendrauf. Banken müssen die Steuer direkt einbehalten und abführen. Es sei denn, der Kunde hat einen Freistellungsauftrag eingerichtet. Denn aktuell gilt auf Einkünfte aus Kapitalerträgen ein Freibetrag von 801 Euro. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat, bekommt Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei ausbezahlt. Gewinne, die darüber hinausgehen, werden mit dem üblichen Abgeltungsteuersatz versteu…