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Fällt schon im Geschäft auf, dass der aufblasbare Flamingo nach Teer oder Mottenkugeln riecht, sollte man ihn besser nicht kaufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Hintergrund: Viele aufblasbare Sommerartikel bestehen aus PVC, einem weichmacherhaltigen Kunststoff. Darin können krebserregende Substanzen stecken, von denen sich einige durch einen unangenehmen Geruch bemerkbar machen. Und wenn man erst nach dem Kauf merkt, dass das Schwimmtier oder die Luftmatratze ein «Stinker» ist? Zurück zum Händler damit, raten die Verbraucherschützer. Kundinnen und Kunden müssen …