Betroffene des Abgasskandals, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, können nur dann auf Geld von Volkswagen hoffen, wenn es um einen neu gekauften VW-Diesel geht. Bei Autos anderer Konzernmarken wie Audi kommt sogenannter Restschadenersatz nicht infrage, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Gebrauchtwagen-Käufer haben nach einem früheren Urteil aus Karlsruhe generell keinen Anspruch darauf. (Az. VII ZR 422/21) Restschadenersatz kann Diesel-Besitzern zustehen, deren Schadenersatz-Forderungen berechtigt, aber bereits verjährt sind. Grundlage ist eine spezielle Vorschrift im Bürgerli…