Der von der Koalition vereinbarte Umbau des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) zur Zentralstelle für Krisenlagen dürfte nicht ohne Grundgesetzänderung möglich sein. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Ausarbeitung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin heißt es: «Der Bund kann somit ohne Verfassungsänderung auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe keine Gesetze erlassen, die eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vorsehen. Ebenso stehen ihm keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Ländern zu…