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Weil Eigentümerversammlungen wegen der Corona-Pandemie nur schwer abgehalten werden konnten, durften Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zuletzt auch dann im Amt bleiben, wenn Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen waren. Diese Corona-Sonderregelung läuft zum 31. August aus. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. WEG, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht haben, sollten darum zügig klären, ob die Bestellung der Verwaltung oder der Verwaltervertrag auslaufen. Ist das der Fall, empfiehlt der Verbraucherschutzverband die vorsorg…