Die Küstenautobahn A20 kann in Niedersachsen vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den Planfeststellungsbeschluss für ein erstes Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg für «rechtswidrig und nicht vollziehbar» (Az.: BVerwG 9 A 1.21). Damit erzielte der Umweltverband BUND einen Teilerfolg vor Gericht. Die Vereinigung hatte gegen den Autobahnbau geklagt. Eine weitere Klage eines Landwirts wurde abgewiesen. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. Hier sei den Pl…