Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen. Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb sprach in der Debatte von einem zentralen Baustein zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa…