Die Kündigung von Pflegeheim-Bewohnern durch Heimbetreiber ist nur in absoluten Ausnahmefällen wirksam. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, sich zu wehren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Eine ordentliche Kündigung durch Heimbetreiber gibt es nicht. Zulässig sind ausschließlich schriftliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Das ist etwa der Fall, wenn der Betrieb eingestellt wird. Oder eine fachgerechte Pflege nach einer gesundheitlichen Veränderung nicht möglich ist und das Heim dies für den konkreten Fall auch wirksam ausgeschlossen hat. Oder wenn ein Bewohner wiederholt ei…