Fußball-Profi Bakery Jatta vom Hamburger SV muss keine Prozesseröffnung wegen angeblich falscher Identität mehr fürchten. Das Landgericht Hamburg hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen Ablehnung eines Strafverfahrens gegen Jatta zu großen Teilen abgewiesen. «Es besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Identitätstäuschung», sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier am Freitag. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass sich der Gambier die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland unter einem falschem Namen erschlichen habe. «Der strafrechtliche Vorwurf hat sich erledigt», sagte Bliwier zu den se…