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Schon bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz können junge Menschen für den späteren Ruhestand finanzielle Vorteile herausholen. Denn wer die Zeit der Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt, ist dies für junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren möglich. Voraussetzung ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauert. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur …