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Die Sammelklagen des Online-Dienstleisters Myright im VW-Dieselskandal stehen möglicherweise davor, eine wichtige Hürde zu nehmen. In einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Montag ab, dass der Anbieter unter dem Dach der deutschen Financialright GmbH wohl befugt war, sich Forderungen Tausender ausländischer Diesel-Käufer abtreten zu lassen. Eine besondere Sachkunde etwa im Schweizer Recht dürfte dafür nicht erforderlich sein, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges sagte. Gleichzeitig deutete sie überraschend an, dass ihr Senat nach ersten Beratungen bei d…