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Eine Unsitte in Städten, die teuer werden kann: Wer die Linksabbiegerspur nutzt, um an der Ampel die lange Schlange für die Geradeausspur zu umgehen, verstößt gegen die Verkehrsregeln und kann hart bestraft werden. In einem entsprechenden Fall, auf den der ADAC hinweist, wurde eine Autofahrerin wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes mit 400 Euro Bußgeld belegt und erhielt ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen erhob die Frau Einspruch. Erfolglos, denn das Oberlandesgericht Brandenburg stellte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids fest (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21). Den Angaben zufolge hatte die…