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Bonn/Berlin – Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet kann von sofort an rechtlich durchgesetzt werden. Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am Freitag im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt. Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit (Latenz) maximal 150 Millisekunden betragen. Betroffene, für die gar keine oder nur extrem langsame Verbindungen zur Verfügung st…