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Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (23. Juni) zur Ablehnung dreier AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag. Dabei geht es zunächst ausschließlich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie am Montagabend auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten. AfD-Kandidaten ohne MehrheitNach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen…