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Auch wer in großer Sorge um sein Tier ist, darf sich nach einem Unfall mit Verletzten nicht vom Ort des Geschehens entfernen. Wer das dennoch tut, riskiert eine Strafe wegen Unfallflucht. Das zeigt ein Fall des Amtsgerichts München (Az.: 941 Cs 442 Js 190826/21), auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Eine Frau war mit Begleiterin und zwei Hunden auf einem Gehweg unterwegs. Daneben lag ein Radweg. Die Frau ließ ihren Hund von der Leine, worauf dieser mit dem anderen Hund herumtollte. Dabei kam der Vierbeiner vor das Fahrrad einer Frau. Das Vor…