Netzsperren sind ein scharfes Schwert bei Urheberrechtsverletzungen – bevor sie verhängt werden können, müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. Das machte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag bei der Verhandlung über eine Klage von Wissenschaftsverlagen gegen die Deutsche Telekom deutlich. (Az. I ZR 111/21). «Eine Sperrung ist das letzte Mittel», betonte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Es bestehe die Gefahr, dass auch der Zugang zu legalen Inhalten gesperrt würde. Ein Urteil verkündet der BGH zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien…