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Der Bundestag hat die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen erweitert. Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle wird die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute aufgehoben. Erleichtert wird mit der Reform auch die Online-Beurkundung bei einer GmbH-Gründung sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Erhöhung oder Senkung des Stammkapitals.