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Eine Besonderheit bei Eigentumswohnungen: Käufer erwerben neben der eigenen Wohnung, auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Mit der Folge, dass sie zum Beispiel für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum mitaufkommen müssen. Die Notarkammer Bremen rät Kaufinteressenten daher, vorab alle Unterlagen genau zu prüfen. Etwa, ob alle bisherigen Hausgelder bezahlt sind, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist und welcher Anteil auf die Wohnung entfällt. Geplante Maßnahmen, Kosten und Rechte kennenAußerdem sollten Interessenten den Verkäufer fragen, ob die Eigentümergemeinschaft Modernisierungs- u…