Check-in-Chaos am Flughafen, ein Brand in der Urlaubsregion oder streikendes Flugpersonal: Gründe, warum Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können, gibt es derzeit zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt. Keine Lohnfortzahlung bei verspäteter Urlaubsrückkehr«Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit», sagt Markowski. Gesetzliche oder tarifliche Regelunge…