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Staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen bringen im Arbeitsleben viele Vorteile. Davon können auch Minijobber und Minijobberinnen profitieren. Beziehen diese Arbeitslosengeld II, können sie Förderung für die berufliche Weiterbildung beim zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch andere Mitarbeiter, die maximal 450 Euro verdienen, können die Förderung beantragen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin. Zugangswege unterscheiden sich pro Bundesland Die Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzung variieren allerdings in den jeweiligen Bundesländern. I…