Die gute Nachricht vorweg – auch bei Insolvenz eines Energieanbieters erhalten Verbraucher weiterhin Gas und Strom. Die Lieferung erhalten sie in Form der sogenannten Ersatzversorgung. Sie greift automatisch, wenn der eigene Anbieter ausfällt und der Lieferant das Netznutzungsrecht verliert. Idealerweise suchen sich Verbraucher in so einem Fall aber möglichst zeitnah einen neuen Gas- oder Strom-Anbieter, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürften Verbraucher künftig in der Ersatzversorgung drauf zahlen. Preissplitting verb…