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Für manche Beschäftigte ist es wie ein monatliches Glücksspiel: Kommt der Lohn und wenn ja, wann? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber in Sachen Gehalt unzuverlässig ist? Timm Lau, juristischer Berater der Arbeitskammer des Saarlandes, sagt, dass es durchaus gesetzliche Vorgaben gibt, bis wann der Lohn auf dem Konto sein muss: Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt und ein Monatsgehalt vereinbart, «muss das Geld am ersten Tag des Folgemonats beim Arbeitnehmer sein.» Die Grundlagen dafür finden sich in Paragraf 614,der%20einzelne…