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Mit Shisha-Bars und der deutschen Steuergesetzgebung ist es bisher so wie mit Feuer und Wasser: Es passt einfach nicht zusammen. Immer wieder stellen Zöllner bei Kontrollen Verstöße gegen das «Vereinzelungsverbot» fest: Aus einer großen Packung verkaufen die Bars einzelne kleine Portionen Wasserpfeifentabak an ihre Kunden. Was bei Kaffee legal ist – auch dort bezahlt der Gastronom für eine große Packung und verkauft kleinere Portionen dann aufbereitet weiter – ist beim Tabak untersagt. Gemacht wird es trotzdem. Es gibt zwar legale Wege, die sind aber sehr aufwendig. Nun soll eine neue Vorschri…