Seit dem Jahr 2000 zahlen Stromkunden die Ökostromumlage (EEG-Umlage) bei ihrem Strompreis on top. Damit sollte der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden. Im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung wird die Umlage zum 1. Juli aber auf null herabgesetzt – befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die Umlage ist damit zwar noch nicht ganz abgeschafft, durch die Maßnahme sollen Haushalte aber wenigstens vorübergehend entlastet werden. Was bedeutet das für Stromkunden? Müssen Stromanbieter die Herabsetzung der EEG-Umlage direkt an ihre Kunden weitergeben? Grundsätzlich ja. Sowohl Grund…